Jeder Beitrag kann Großes bewirken. Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Angebote und Projekte mit Ihrer Spende. Es gibt viele Anlässe und gute Gründe dafür. Das Geld kommt ohne Umwege bei den Menschen mit Beeinträchtigungen in und um Bremen an. Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf in Planung und Umsetzung des Spendenvorhabens. Sprechen Sie uns an!

Sie erhalten von uns eine Spendenbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Geben Sie dazu bitte Ihre vollständige Anschrift an.

Geldspende

Ob einmalig oder regelmäßig: Jeder Cent trägt dazu bei, Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern, zu stärken und ihre Chancen auf Bildung und Inklusion zu verbessern. Wir freuen uns, über Ihre Zuwendung und sagen herzlichen Dank. 

Was wünscht man sich zum Geburtstag, Jubiläum oder zu einem anderen Anlass, wenn man eigentlich schon alles hat? Wir haben einen Tipp für Sie: „Spenden statt Geschenke“.

Anlassspende

So funktionierts:
Sie geben unsere Kontodaten an Ihre Familie, Freunde, Bekannte und/oder Kollegen weiter. Bitte vergessen Sie nicht, einen Verwendungszweck mitzuteilen, damit wir die Spenden zuordnen können. Nach der Feier senden wir Ihnen eine Auflistung der Spender und des Gesamtbetrags zu. Leider dürfen wir Ihnen darüber aufgrund der vielen Einzelspenden keine Spendenbestätigung ausstellen. 
oder
Sie führen Ihre eigene Spendenaktion durch und überweisen uns das gesammelte Geld

Zeit- oder Sachspende

Gesundheit, Familie und Zeit sind kostbare Güter. Spenden Sie Ihre wertvolle Zeit und unterstützen Sie uns bei Veranstaltungen oder der Öffentlichkeitsarbeit. Für Kurse und praktische Bildung brauchen wir oft Arbeitsmaterial. Wir freuen uns daher auch über eine Sachspende.

Unternehmensspende

Es gibt viele gute Gründe für eine Unternehmensspende: Sie zeigen Verantwortung und Einsatz – nach außen in Richtung Geschäftspartner und Kunden, aber auch nach innen. Denn soziales Engagement stärkt das positive Erscheinungsbild Ihres Unternehmens und fördert zugleich den Zusammenhalt von Ihren Mitarbeitern. Zudem können Sie Unternehmensspenden von der Steuer absetzen.

Das macht Sinn: Weihnachten, das Fest der Liebe und Geschenke … warum nicht in Form einer Spende? Verschenken Sie statt Kundenpräsente eine Zuwendung an die Stiftung Martinshof. Denn damit können Sie bei vielen Menschen festlich punkten – allen voran bei denen, die Sie mit Ihrer Spende unterstützen.

Online Geld spenden

Über den Spendenbutton haben Sie die Möglichkeit, sicher und einfach online zu spenden. Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung per Post.




Per Überweisung​ spenden

Sparkasse Bremen
BIC/SWIFT:
SBREDE22
IBAN:
DE32 2905 0101 0086 0049 00

Bremische Volksbank
BIC/SWIFT:
GENODEF1HB1
IBAN:
DE45 2919 0024 0022 3174 00

Vereinfachter Spendennachweis:
Bei Zuwendungen bis 300 Euro Ist gegenüber dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis durch Kontoauszug/Überweisungsbeleg zulässig.

Es gibt viele Wege, zu helfen – wohin möchten Sie gehen?

Wünsch dir was!​​

Sie möchten schon vorher wissen, wohin Ihr Geld fließt? Dann spenden Sie für unsere Aktion „Wünsch dir was!“. Sie richtet sich an erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen und ist personenbezogen. Bereits mit kleinem finanziellen Beitrag können Sie einen Herzenswunsch erfüllen. 

Trauerfall​​

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kann es hilfreich sein, im Sinne oder in Gedenken des Verstorbenen Spenden statt Blumen und Trauerkränze zu wünschen. Vermerken Sie hierzu unsere Kontoverbindung auf der Traueranzeige. Nach der Beerdigung lassen wir Ihnen eine Auflistung der Spender und des Gesamtbetrags zukommen.

Erbschaft​​

Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihren Nachlass regeln? Natürlich stehen Familie und Freunde an erster Stelle. Aber Sie möchten auch an anderen Stellen Gutes tun? So bleibt ein Teil von Ihnen im Leben und wirkt über den Tod hinaus. Als gemeinnützige Stiftung können wir mit Erbschaften und Vermächtnissen große und kleinere Projekte zusätzlich ins Leben rufen. Das ist angesichts vieler Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation offiziell anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit, sodass Ihr Erbe oder Vermächtnis voll und ganz dem guten Zweck zur Verfügung stehen wird.

Zustiftung

Mit einer Zustiftung unterstützen Sie langfristig unsere Arbeit. Denn diese bleibt dauerhaft in der Stiftung erhalten und wird angelegt, um das Stiftungskapital zu erhöhen. Sie kann in Form von Geld oder Sachleistungen zum Beispiel Immobilien erfolgen. Außerdem ist sie zu Lebezeiten als auch nach dem Tod testamentarisch festgelegt möglich. Wenn eine Erbschaft bzw. ein Vermögen innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übergeht, fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an.

Treuhandstiftung

Sie können Ihre eigene Stiftung gründen und sie der Stiftung Martinshof zur treuhänderischen Verwaltung anvertrauen. Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig, bestimmen ihre eigentliche Arbeit aber selbstständig. Der Vorteil: Sie ersparen sich die relativ aufwendige Gründungsprozedur, genießen aber sofort die steuerlichen Privilegien für Stiftungen oder Zustiftungen in das Stiftungsvermögen, zum Beispiel die Abschreibungsmöglichkeiten.

  • Schaffen Sie etwas Bleibendes mit dem, was Sie aus Ihrem Leben gemacht haben.

Stiftung Martinshof

Zukunft für Menschen möglich machen

Vorstand

Frank A. Künneke – Vorsitzender
Annegret Ahlers – stv. Vorsitzende
Philipp Hirth – Vorsitzender

Kuratorium

Wilfried Hautop – Vorsitzender

Anschrift

KWADRAT
Wilhelm-Kaisen-Brücke 4
28199 Bremen

Tel. 0421 36115700
info@stiftung-martinshof.de